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Therapiekosten
Die Praxis ist für alle gesetzlichen Krankenkassen
und privaten Krankenversicherungen zugelassen.

Die Logopädie ist als Heilmittel ein Teil der medizinischen
Grundversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die
Behandlungskosten trägt Ihre Krankenkasse (bei Kindern
100%, bei Erwachsenen 90%), sofern die Therapie ärztlich
verordnet wurde.

Die Verordnung kann von Ihrem Haus- oder
Kinderarzt wie auch von Fachärzten (HNO-Ärzten, Neurologen, etc.)
ausgestellt werden.